Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma IMTC Manufacturing & Trade GmbH, Huglfing

 

1. AUSSCHLIESSLICHE GELTUNG UNSERER BEDINGUNGEN

Wir nehmen Bestellungen ausschließlich zu unseren Verkaufsbedingungen entgegen. Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufbedingung des Bestellers oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Vorschriften des Bestellers oder Abreden sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Rein vorsorglich widersprechen wir den AGB‘s des Bestellers. Von der Ausführung des Auftrags kann der Besteller keine stillschweigende Anerkennung seiner eigenen Geschäftsbedingungen ableiten.

2. ANGEBOTE – NEBENABREDEN – VERTRAGSINHALT

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen bedürfen unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zum rechtlichen Vertragsabschluss.
2.2. Nebenabreden zu unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen sowie Vereinbarungen mit unseren Reisenden und Vertretern bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Mündliche Abmachungen sind rechtsunwirksam.
2.3. In Zweifelsfällen ist für den Vertragsinhalt ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
2.4. Betriebsstörungen – bei der Herstellung (auch bei Zulieferern) – insbesondere auch durch Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.

3. WARENBESCHAFFENHEIT – MENGENTOLERANZ

3.1. Wir behalten uns vor, die bestellte Ware mit technisch bedingten Abweichungen in Beschaffenheit, Stoff, Reinheit, Farbe, Abmessungen und sonstigen Eigenschaften zu liefern. Insoweit stehen dem Besteller auch keine Gewährleistungsansprüche zu.
3.2. Wird die bestellte Ware speziell zur Ausführung des Auftrages angefertigt und/oder bedruckt, gelten Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10% der bestellten Menge als vertragsgemäß und werden anteilig zum vereinbarten Stückpreis verrechnet.

4. PREIS

4.1. Unsere Preise verstehen sich für die Lieferung ab Werk netto, zzgl. MwSt. einschließlich Versandverpackung. Im Preis nicht enthalten sind Zoll, Versicherung und weitere Abgaben soweit nicht in Ziffer 6 etwas anderes bestimmt ist.
4.2. Bei Abrufgeschäften mit Laufzeiten länger als 3 Monate werden die am Tage der Lieferung auf Grund erhöhter Einkaufspreise oder gestiegener Löhne angepassten Preise, zzgl. MwSt., berechnet.
4.3. Bei einem Auftragswert bis einschließlich 50,00 EUR berechnen wir zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR, ausgenommen Musterversand.
4.4. Preise für Änderungen an gelieferten Druckvorlagen oder Datenträgern werden nach Aufwand berechnet und gesondert ausgewiesen. Entwurfs- und Andruckkosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

5. ABRUFAUFTRÄGE – WARENEINTEILUNG – TEILLIEFERUNGEN

5.1 Bei Abrufaufträgen gilt die gesamte Auftragsmenge einen Monat nach Ablauf der für den Abruf vereinbarten Frist, mangels einer solchen Vereinbarung, jedoch spätestens 12 Monate nach Vertragsabschluss als abgerufen.
5.2. Wir sind berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen und jede Teillieferung für sich zu berechnen.

6. VERSAND

6.1. Wir versenden die Ware entsprechend der Weisung des Bestellers. Wurde keine Weisung erteilt, versenden wir nach unserem Ermessen auf günstigem Versandweg.
6.2. Die Lieferung ist durch uns nicht transportversichert und unverzollt. Der Versand erfolgt ab Werk zu Lasten und auf Gefahr des Bestellers.

7. LIEFERFRIST

7.1. Die Lieferzeit beträgt ca. 15 Arbeitstage ab Druckfreigabe durch den Kunden. Unsere Lieferzeitangabe auf unseren Angeboten setzt voraus, dass wir mit dem Auftrag einen Film- und / oder Daten erhalten die entsprechend unseren Vorgaben für den Druck vorbereiteten, und von unserer Seite keine Änderungen oder Korrekturen erforderlich sind. Erhalten wir ersatzweise Reinzeichnungen usw. als Druckvorlage oder sind Korrekturen vorzunehmen, dann beginnt die Lieferzeit ebenfalls ab Druckfreigabe durch den Kunden.
7.2. Befinden wir uns mit einer Lieferung in Verzug, darf der Besteller vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns schriftlich angemessene Nachfristen, (mindestens acht Wochen) gesetzt hat und die Ware nicht innerhalb dieser Nachfrist zum Versand gebracht worden ist.
7.3. Aus der Überschreitung einer Lieferzeit, aus Lieferverzug oder aus dem Rücktritt vom Vertrag kann der Besteller keinerlei Schadensersatzansprüche an uns geltend machen.
7.4. Bei Erstlieferung errechnet sich die Lieferzeit zusätzlich nach dem Eingang der Anzahlung. Die Auslieferung erfolgt nach Meldung der Versandbereitschaft bei Eingang des Restbetrages.

8. MÄNGELHAFTUNG – SCHUTZRECHTE

8.1. Wir übernehmen in keinem Fall die Gewähr dafür, dass die bestellte Ware sich für den vom Besteller vorgesehenen Verwendungszweck eignet und dass sie unter den beim Besteller oder seinem Abnehmer gegebenen Bedingungen verwendet oder verarbeitet werden kann; vielmehr ist es Sache des Bestellers, dies vor der Auftragserteilung auszuprobieren. Für Schäden, die aus der Nutzung unserer Produkte entstehen, lehnen wird grundsätzlich jede Haftung ab.
8.2. Mängel an der gelieferten Ware hat uns der Besteller nach Erhalt der Ware unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
8.3. Mängel an einem Teil der gelieferten Ware berechtigen den Besteller nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung.
8.4. Soweit eine ordnungsgemäß erteilet Mängelrüge von uns anerkannt wird, liefern wir nach Erhalt der fehlerhaften Lieferung Ersatzware, wobei wir die Kosten der Rücksendung tragen. Wir können aber auch anstatt der Nachbesserung die Minderung des Kaufpreises wählen. I.M.T.C. entscheidet, was mit der mangelhaften Ware zu geschehen hat. Der Besteller hat uns für die Ausübung dieses Wahlrechtes eine Frist von 15 Arbeitstagen einzuräumen, die frühestens mit dem Eintreffen der mangelhaften Ware bei uns zu laufen beginnt. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, stehen dem Besteller nicht zu.
8.5. Rücksendung mangelhafter Ware: Rückholungen werden durch I.M.T.C. veranlasst, der Besteller hat die Ware zur Abholung bereitzustellen. Die Annahme der Rücksendung mangelhafter Waren können wir verweigern, wenn uns die Rücksendung nicht mindestens 3 Arbeitstage vor dem Zustellungstermin schriftlich angezeigt wurde und unser schriftliches Einverständnis zur Annahme beim Besteller vorliegt. Liegt dem Besteller durch uns keine schriftliche Rücklieferungsfreigabe vor hat der Besteller alle Kosten der Rücklieferung zu tragen.
8.6. Mängelausschluss: Änderungen an gelieferten Filmvorlagen oder Datenträgern bedürfen der Schriftform. Bei allen Änderungen und vom Besteller übersehener Fehler übernehmen wir generell keine Haftung. Der von uns erstellte Proof oder Andruck gibt die auf der gelieferten Filmvorlage oder dem zur Verfügung gestellten Datenträger enthaltene Farbqualität wieder. Farbabweichungen, die sich innerhalb des drucktechnisch üblichen Bereiches bewegen, schließen Mängelrügen wegen Farbverschiebungen aus. Eine Garantie für die Echtheit der Farben, Bronzen, Lackierungen und Imprägnierungen wird nur in jenem Ausmaß geleistet, in dem sich die Vorlieferanten uns gegenüber verpflichten oder die wir ausdrücklich schriftlich zugestehen. Das Gleiche gilt für lagerungsbedingte Veränderungen die durch Sonneneinstrahlung, Dämpfe, usw. entstehen können. Farbveränderungen bei Teillieferungen oder bei Wiederholungsaufträgen, sind unvermeidlich und vom Besteller akzeptiert. Bei Druck auf Stoffoberflächen, Folien, synthetischen Stoffen oder auf farbigem Untergrund werden uns erhebliche Farbabweichungen vom Besteller zugestanden. Wenn der Besteller auf die Einhaltung vorgegebener Farben besteht, hat er vor Beginn der Produktion einen Andruck zu bestellen. Bestellt er diesen Andruck nicht, dann akzeptiert er die aus den Druckvorlagen/ Filmen erreichte Farbwiedergabe. Auch Farbdifferenzen innerhalb einer Druckauflage sind nicht auszuschließen und vom Besteller zu akzeptieren.
8.7. Wir drucken auf verschiedene Materialien, wie zum Beispiel Folien, Gewebe, Papier, synthetische Stoffe u.s.w. Auf diese unterschiedlichen Materialien sind die Druckvorstufe z.B. Datenaufbereitung, Flächendeckung, Punktzuwachs, Farbkorrekturen abzustimmen. Werden die Druckvorlagen/Filme nicht von IMTC aufbereitet sondern vom Kunden oder einem Dritten erstellt, dann akzeptiert der Kunde die Farbwiedergabe, auch bei starker Farbabweichung. Farbkorrekturen während des Druckvorganges können bei diesen Materialien und bei den von uns verwendeten Verarbeitungssystemen nicht vorgenommen werden. Damit der Kunde die Farbwiedergabe, bei vom Kunden gestellten Filmen, beurteilen kann, ist ein Andruck zu bestellen.
8.8. Schutzrechtverletzungen: Der Besteller hat bei der Auswahl seiner uns zum Druck bereitgestellte Motive darauf zu achten, dass Schutzrechte gegenüber Dritten nicht verletzt werden. Der Besteller stellt uns im Falle von Schutzrechtsverletzungen von sämtlichen Schadensersatzansprüchen gegenüber Dritten frei.
8.9. Firmen- und Markenaufdruck: Wir sind grundsätzlich zum Aufdruck unseres Firmennamens oder Markenbezeichnungen auf die von uns hergestellten Produkte, auch ohne spezielle Bewilligung des Auftraggebers, berechtigt.

9. RECHNUNGEN – ZAHLUNGEN – DATENVERARBEITUNG

9.1. Wir erteilen Rechnung, sobald die Ware versand- oder abholbereit ist.
9.2. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum in voller Höhe zu bezahlen.
9.3. Werden uns nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers zweifelhaft erscheinen lassen, können wir nach unserer Wahl Vorauskasse oder Sicherheitsleistung verlangen. Das gleiche gilt, wenn der Besteller einer, ihm uns gegenüber obliegenden Zahlungspflicht, bei Fälligkeit nicht nachkommt. Tritt einer dieser Fälle ein, werden zugleich unsere gesamten Forderungen gegen den Besteller, auch aus anderen Geschäften, sofort fällig. Laufende Aufträge werden von anteiliger Zahlung abhängig gemacht.
9.4. Zahlt der Besteller nicht bei Fälligkeit, berechnen wir Zinsen in Höhe eines laufenden Kredites unserer Hausbank, jedoch mindestens in Höhe von vier Prozent.
9.5. Der Ausgleich von Forderungen per Scheck gilt erst ab Gutschrift durch unsere Bank als ausgeführt.
9.6. Der Besteller ist nicht berechtigt, unsere Forderungen gegen eigene Forderungen aufzurechnen, die nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
9.7. Bei Erstlieferungen hat der Besteller Vorauszahlungen zu leisten.
50% des Auftragswertes vor Produktionsbeginn, nach Erhalt der Auftragsbestätigung
50% bei Meldung der Versandbereitstellung.
Wir sind nicht in Lieferverzug, wenn eine oder beide dieser Zahlungen nicht erfolgt sind.
9.8. Die personenbezogenen Daten des Bestellers werden, entsprechend dem jeweils gültigen Bundesdatenschutzgesetz behandelt.

10. EIGENTUMSVORBEHALT

10.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Zahlung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller, unser Eigentum. Wir widersprechen Abwehrklauseln des Bestellers, sie werden nicht anerkannt.

11. ERFÜLLUNGSORT – GERICHTSSTAND – ANWENDBARES RECHT

11.1. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist D-82386 Huglfing.
11.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über den und aus dem Vertrag, ist D-82386 Huglfing. Wir haben jedoch das Recht, den Besteller auch an einem sonstigen für ihn geltenden Gerichtsstand zu verklagen.
11.3. Bei Auslandsgeschäften unterliegt das ganze Vertragsverhältnis, soweit nicht zwingend eine andere Rechtsordnung eingreift, dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

 

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