AXOPAD®s werden aus Materialien gefertigt, die einer speziellen, zusätzlichen Kontrolle durch ein unabhängiges, deutsches Prüfinstitut, unterliegen.
Die Prüfungen dienen dem Nachweis der Einhaltung definierter Anforderungen an bestimmte Stoffe und Materialeigenschaften. Alle Produkte der Marke AXOPAD® sind zum Schutz des Originals, mit einem Hologramm ausgestattet.
Alle Pads der Marke AXOPAD® erfüllen die nachfolgend aufgeführten Verordnungen und Richtlinien:
REACH-Verordnung: EG Nr. 1907/2006 Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH).
Phthalate in Spielzeug und Babyartikeln gemäß VO (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XVII, Nr. 51 u. 52 Das Produkt bzw. dessen Bestandteile enthält/enthalten im Sinne der Verordnung keine Phthalate.
PAK in Verbraucherprodukten gemäß GS-Spezifikation (§21 Abs. 1 Nr. 3 ProdSG) des Ausschusses für Produktsicherheit (AfPS)Das Produkt bzw. dessen Bestandteile unterschreitet/en die zulässigen Höchstgehalte für Materialien mit vorhersehbarem längerfristigem Hautkontakt durch Kinder (Kategorie 2a)
RoHS: EU-Richtlinie 2011/65/EU Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoff