AXOPAD®s werden aus Materialien gefertigt, die einer speziellen, zusätzlichen Kontrolle durch ein unabhängiges, deutsches Prüfinstitut, unterliegen.
Die Marke AXOPAD® schützt den Einkäufer vor dem Kauf von Produkten minderer Qualität und vor Produkten mit gesundheitsschädlichen Stoffen und Eigenschaften. Alle Produkte der Marke AXOPAD® sind zum Schutz des Originals, mit einem Hologramm ausgestattet.
Alle Pads der Marke AXOPAD® erfüllen die nachfolgend aufgeführten Verordnungen und Richtlinien:
REACH-Verordnung: EG Nr. 1907/2006 Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH).
Phthalate in Spielzeug und Babyartikeln gemäß VO (EG) Nr. 1907/2006, Anhang XVII, Nr. 51 u. 52 Das Produkt bzw. dessen Bestandteile enthält/enthalten im Sinne der Verordnung keine Phthalate.
PAK in Verbraucherprodukten gemäß GS-Spezifikation (§21 Abs. 1 Nr. 3 ProdSG) des Ausschusses für Produktsicherheit (AfPS)Das Produkt bzw. dessen Bestandteile unterschreitet/en die zulässigen Höchstgehalte für Materialien mit vorhersehbarem längerfristigem Hautkontakt durch Kinder (Kategorie 2a)
RoHS: EU-Richtlinie 2002/95/EG Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoff